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Mittwoch, 6. März 2013

Seit dem letzten Eintrag ist einiges passiert.
So ist inzwischen die Notwendigkeit für ein persönliches Budget zum Ausgleich der notwendigen Maßnahmen für den Klienten durch den Landschaftsverband LWL anerkannt. Die Maßnahme hat schon einige positive Effekte gezeigt.
Leider wurde der Antrag auf eine autismusspezifische Therapie für den Klienten durch den örtlichen Sozialhilfeträger (städtisches Sozialamt) mit einer sehr seltsamen Begründung (der Antragsteller sei erwachsen und benötige deshalb diese Therapie nicht) abgelehnt.
Wir möchten uns hier einbringen und versuchen hier eine Änderung dieser Bewilligungspraxis in einigen Städten herbeizuführen.
Denn:
Es gibt viele erwachsene Menschen aus dem Bereich der Asperger-Autisten, die erst sehr spät die richtige Diagnose bekommen und deshalb auch erst sehr spät eine spezifische Therapie beantragen können. Es kann nicht sein und ist in hohem Maße ungerecht, dass die schwierige Diagnose zum Nachteil der Klienten führt.
 

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